AGB und Datenschutz


Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kinder Kleider und Spielzeug Basar Pürgen (Ot. Lengenfeld)

 

§ 1 Gültigkeit

Die „AGB Kinder und Spielzeug Basar“ gelten für alle Personen, welche bei einem Kinderkleider und Spielzeugbasar des in §2 genannten Veranstalters, in der Mehrzweckhalle Lengenfeld etwas kaufen, zum Verkauf anbieten oder sich in den Räumen des Veranstaltungsortes zu den Veranstaltungszeiten aufhalten.

§ 2 Veranstalter, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit

  1. Veranstalter ist das Team vom Kinder Kleider und Spielzeug Basar.
  2. Veranstaltungsort ist die Mehrzweckhalle Lengenfeld, Am Wehrbach in 986932 Lengenfeld
  3. Die Veranstaltungszeit beinhaltet die Zeiten der Vor- und Nachbereitung, sowie die reine Verkaufszeit.          

§ 3 Verkaufsgüter

Alle Verkaufsgüter müssen die Jugendschutzbestimmungen einhalten.

Verkaufsgüter sind: modische, aktuelle und der Saison entsprechende (Frühling/Sommer oder Herbst/Winter) Kinderkleidung, Kinderschuhe, Umstandsmode, DVD´s und andere Wiedergabemedien mit kindergerechtem Inhalt. Des Weiteren dürfen elktronische und nichtelektronische Waren angeboten werden, welche in direktem Zusammenhang mit Kindern stehen, z.B. Hochstühle, Buggys, Kinderwägen, Tragetücher, Kinderbadewannen, etc.

§ 4 Nummernvergabe und Etiketten

  1. Die Nummernvergabe erfolgt per E-mail, ab dem genannten Zeitpunkt wie beworben, unter den angegebenen E-Mail Adresse.
  2.  Alle Teile müssen gut sichtbar mit einem Etikett versehen sein. Folgende Informationen müssen enthalten sein: oben links die Verkäufernummer (farbig eingekreist), Größe, Kurzbeschreibung des Artikels und Preis (unten rechts)

§ 5 Annahme der Verkaufsartikel

  1. Die Annahme der Verkaufsartikel findet zu den genannten Zeiten in der Mehrzweckhalle Lengenfeld statt.
  2. Für den einwandfreien und funktionalen Zustand der Ware ist der Verkäufer verantwortlich.
  3. Kleidung wird nur in sauberem und einwandfreiem Zustand angenommen. Schuhe müssen paarweise zusammengebunden werden. Artikel die aus zwei oder mehr Teile bestehen, müssen mit Krepp oder anderweitig miteinander verbundenen werden (keine Sicherheits- oder andere Nadeln verwenden). Kleinteile, z.B. Spielsachen, sind so zu verpacken, dass keine Einzelteile verloren gehen.
  4. Die Annahme erfolgt nur in mit der Verkäufernummer versehenen Klappboxen oder Wäschekörben. (Nicht in Tüten oder Kartons!) Bei erklärungsbedürftigen Arikeln (z.B. Kinderwagen) müssen Zubehör und Funktionen genau angegeben, und das Helfer-Team instruiert werden.
  5. Der Veranstalter kann jederzeit Waren ohne Begründung nicht annehmen bzw. nicht zum Verkauf anbieten.

 

§ 6 Verkauf

Der Verkauf erfolgt im Rahme eines Basars zu den genannten Zeiten, nur durch vom Veranstalter beauftragte Personen. Ein Einzelverkauf (Flohmarkt) erfolgt nicht.

§ 7 Einnahmen, Verkaufsprovision

  1. Die Verkaufsprovision beträgt 15% des Verkaufspreises. Diese wird an das „BRK-Haus für Kinder“ in 86932 Lengenfeld übergeben.
  2. Die Einnahmen aus der verkauften Ware erhält der Verkäufer, abzüglich der Verkaufsprovision in Höhe von 15%

§ 8 Abholung von Restsachen und Abrechnung

  1. Restsachen (Ware, Körbe und Erlös) müssen zu den genannten Zeiten wieder in der Mehrzweckhalle Lengenfeld abgeholt werden.
  2. Nicht abgeholte Restsachen (Ware, Körbe) werden umgehend einen guten Zweck gespendet jeglicher Anspruch darauf verlischt nach der genannten Abholzeit
  3. Die Abrechnung erfolgt bei Abholung der Restsachen. Sofern keine Abholung innerhallb Abs. 1 erfolgt, fällt der Erlös aus dem Verkauf der Elternbeiratskasse des „BRK Haus für Kinder“ in 86932 Lengenfeld zu.

§ 9 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht
  1. für Verluste oder Beschädigungen an der Ware gegenüber dem Verkäufer.
  2. für Restware, Körbe und Erlös.
  3. Für den einwandfreien und funktionalen Zustand der angebotenen Ware gegenüber dem Käufer.
  1. Ein Ersatz der Ware durch den Veranstalter folgt in den Fällen des Absatzes 1 nicht.

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Datenschutzverordnung   Kleider und Spielzeug Basar in Pürgen (Ot. Lengenfeld)

Das Basarteam verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzen zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einem einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Gruppe zu gewährleisten, veröffentlicht das Basarteam die nachfolgende Datenschutzverordnung.

 

§ 1 Allgemeines

Das Basarteam verarbeitet personenbezogene Daten in Verkaufslisten (auch Helferlisten), sowohl automatisiert in EDV-Anlagen, als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen.

In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetzt und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Basarteam (inkl. Helfer), die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Der Basar speichert folgende Daten von Helfern: Vornamen, Nachname, Wohnort, Telefonnummern und E-Mail-Adresse zu Speicherung der Verkaufsnummer.
  2. Im Rahmen des Verkaufes verarbeitet der Basar folgenden Daten der Verkäufer: Vorname, Nachname, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adressen (bei Onlinevergabe).

 

§ 3 Zuständigkeit für die Datenverarbeitung im Basar

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Basarleitung

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Verkaufsdaten und -listen

Listen von Helfern und Verkäufern werden den jeweiligen Mitarbeiter im Basar insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

§ 6 Kommunikation per E-Mail

Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

$ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiter-/innen im Basar, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

§ 7 Datenschutzbeauftragter

Da im Basar nicht mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Basar keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Basar unterhält zentrale Auftritte. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt der Basarleitung. Änderungen dürfen ausschließlich durch die Basarleitung und den Administrator vorgenommen werden.
  2. Die Zuständigkeit für die Öffentlichkeit sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Alle Mitarbeiter des Basars dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
  2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können mit einem Ausschluss aus dem Basarteam gehindert werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch das Basarteam am 01.10.2022 beschlossen und tritt mit diesem Tag in Kraft.